Grundförderung und Höchstbetrag
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation sind zusätzliche Boni möglich; insgesamt nennt die KfW Zuschüsse von 30 bis zu 80 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Was sich 2027 verringert
Ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro. Danach wird er jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres erneut um 750 Euro reduziert. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte abgesenkt und entfällt für Anträge ab 1. August 2028.
Reihenfolge unbedingt beachten
Vor Beginn müssen Förderfähigkeit, Fachplanung und Antragsschritte geklärt sein. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt die von der KfW verlangte Förderklausel und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum. Wer zu früh ohne passende Bedingungen beauftragt, kann den Zuschuss gefährden.
Förderung immer tagesaktuell prüfen
Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag bietet Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die KfW-Bedingungen am Tag der Antragstellung.
Offizielle Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458) ↗

